Stellenausschreibung:
Zum Zwecke der Erweiterung seines Mitarbeiterkreises sucht das
Tugendwächter Anthropologieinstitut (im Folgenden auch 'Ich') eine
wissenschaftliche Mitarbeiterin (im Folgenden auch 'Du') für den,
Fachbereich: weibliche Anatomie.
Das weltoffene Tugendwächter Anthropologieinstitut verbindet
die alte Schule mit modernem Feingeist und bewegt sich ständig
am Pulsschlag der Gezeiten. Außerdem bietet es bei Bedarf
vorzeigbare Manieren und Höflichkeit an.
Tätigkeitsbeschreibung:
Die wahrzunehmenden Arbeiten erstrecken sich von repräsentativen
Tätigkeiten, über Begleitaufgaben ins Theater, Kabarett und Kino,
bis hin zu, dem Fachbereich zuträglichen, Studienarbeiten.
Tätigkeiten in den Arbeitsräumen fallen nicht an, da ich sowieso
besser Kochen, Bügeln und Waschen kann, als Du.
Anforderungsprofil:
Ein gefestigter Charakter sowie eine ausgeprägte Selbständigkeit
in allen Belangen sind Grundvorraussetzungen für eine
erfolgreiche Bewerbung. Da das Arbeitsklima hart aber fair ist,
muß die Anwärterin absolut unempfindlich gegenüber physischem
und psychischem Stress sein. Die Bewerberin zeichnet sich
außerdem durch eine Affinität zur gehobenen Unterhaltung aus.
Ebenso sollten Antriebs- und Ziellosigkeit Fremdwortcharakter haben.
Eine Verachtung von 'Unterschichtentätigkeiten' wie Autotuning,
Solariumbesuchen, Fastfoodketten-Drive-In-Ausflügen und dem Hören
von Sprechgesang sind bedeutende Pluspunkte.
Desinteresse an Politik und Gesellschaft, sowie Ablehnung von Literatur,
stellt genauso wie das Gutheißen von Kommunismus eine
nahezu unüberwindliche Hürde für den Bewerbungsprozess dar.
Arbeitszeiten:
Eine tägliche Anwesenheit ist wünschenswert, kann aber bei
bei Bedarf auf Wochenenden beschränkt werden. Die Regel-
arbeitszeit beginnt um ca. 20:00 Uhr und endet ca. 2:00 Uhr,
kann zum Zwecke der Zerstreuung aber auch verlängert werden.
Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt, je nach Befindlichkeit, mehrmals täglich,
kann aber auch auf Wochenintervalle ausgedehnt werden.
Regelmäßiges Schenken von Blumen und Geschmeide gehört zu den
inbegriffenen und steuerfreien Zuwendungen.
In jedem Falle wird eine ausdauernde und 'ausfüllende' Begleichung
des Gehaltanspruches gewährleistet, bei Bedarf auch außerhalb
der Arbeitsräume, beispielsweise Motorhaube, Gebüsch oder Kinotoilette.
Zahlungsforderungen können jedoch nicht vor Ablauf einer angemessenen
Probezeit berücksichtigt werden.
Beförderung und weitere Leistungen:
Bei ausreichender Qualifikation können, nach ausgiebiger Prüffrist,
Sonderzuwendungen, wie Kinder oder Eheschließung, gewährt werden.
Kündigung:
Das Anstellungsverhältnis wird bei Beschäftigung in konkurrierenden
Instituten wahlweise mit 10-minütiger Aftermath-Frist oder fristlos
gekündigt. In letzterem Falle wird eine Abfindung in Form von 20€
Taxigeld gewährt. Desweiteren führen unvermitteltes Rumgespinne,
sowie übermäßiges Gekeife und Lamentieren, zu einer Neuausschreibung
der Stelle.
Anflüge von Zickenhaftigkeit können hingegen toleriert werden.
Ausschlusskriterien:
Um der Flut von Zuschriften Herr zu werden, können Bewerberinnen
unter 1.70m und jünger als 20 nicht gesichtet werden. Darüberhinaus
kann das Tragen großflächiger, rückwärts gerichteter Tätowierungen,
lies: Arschgeweih, sowie die Anwendung von Metallapplikationen an
besonders exponierten Stellen zum stillschweigenden Ausschluß aus
dem Auswahlverfahren führen. Kurzhaarfrisurträgerinnen werden
unbesehen ignoriert.










