Das Spiel rockt!!!!
Laut einem Gerichtsbeschluß muß ein Imbissbudenbesitzer einem geschädigten
Kunden 300 Nikotinpflaster bezahlen, um dessen Nikotinsucht zu bewältigen.
Der klagende Kunde hatte nichtsahnend ein mit Hundekot gefülltes halbes Hähnchen verzehrt. Da der Schock einen akuten Darmverschluß verursachte, mußten Ärtze eine Notoperation am Geschädigten durchführen, um dessen Magen mittels einer Vakuumpumpe zu leeren.
Brummifahrer, Harndrang, Kaffeekanne, Swingerclub, illegale Einreise